Geblitzt worden?

Das „kleine“ Strafrecht

Obwohl das Recht der Ordnungswidrigkeiten „nur“ zu Bußgeldern und keinen Geld- oder gar Haftstrafen führt, können auch hier Auswirkungen auf Sie zukommen, die zumindest lästig, im schlimmsten Fall aber existenzbedrohend sind.

Abgesehen von der finanziellen Belastung durch das Bußgeld können Punkte im Fahreignungsregister eingetragen oder Fahrverbote verhängt werden.

Letztere wirken sich bei Personen, die privat oder gar beruflich auf die Nutzung ihres Fahrzeuges angewiesen sind, unter Umständen dramatisch aus.

Bußgeldbescheid nicht ungeprüft akzeptieren

Im Internet findet sich an vielen Stellen die Information, dass mehr als die Hälfte der verschickten Bußgeldbescheide fehlerhaft sein soll.

Diese Behauptung ist nicht falsch, kann aber den Eindruck erwecken, dass mehr als die Hälfte der Betroffenen das verhängte Bußgeld nicht zahlen muss oder nicht hätte zahlen müssen.

Meiner Erfahrung nach kann dies so pauschal nicht angenommen werden. Nicht jeder Fehler wirkt sich am Ende so aus, dass die Zahlungspflicht entfällt.

Aber: in der überwiegenden Mehrzahl aller Fälle, sei der Bescheid nun richtig oder fehlerhaft, können die Folgen des Bescheides zumindest abgemildert werden, zumindest dann, wenn es Ihnen darauf ankommt, ein Fahrverbot entweder zu vermeiden (leider nur in besonderen Einzellfällen möglich) oder zumindest in einen Zeitraum zu verlegen, der für Sie mit den geringsten Einschränkungen verbunden ist.

Prüfung und Vertretung vor Ort

Wie in Ihrem individuellen Fall das bestmögliche Ergebnis erzielt werden kann, bedarf einer ausführlichen Besprechung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände.

Erfahrungsgemäß findet ein solches Gespräch von Mandant und Anwalt am besten persönlich vor Ort statt. Die Chance, auf diese Weise auch besonders releveante Aspekte, die der Mandant vielleicht für unerheblich hält und von sich aus gar nicht erst mitteilen würde, aufzudecken, ist dabei am höchsten.

Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin und können dann kompetent entscheiden, ob und wie weiter vorgegangen werden soll.